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Unterauftragsverarbeiter

Stand: 29. Oktober 2026

Hier steht, welche Unterauftragsverarbeiter wir für die Daten deiner Gäste einsetzen. Für diese Daten bist du der Verantwortliche und wir dein Auftragsverarbeiter; die Liste ist Anlage 3 des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (AVV), dem du in der Anwendung zustimmst. Sie gilt für Einlasshelden und GateHeroes gleichermaßen. Den vollständigen Vertrag liest du unter admin.einlasshelden.de/auftragsverarbeitung.

Bevor wir einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen bestehenden ersetzen, informieren wir dich 30 Tage vorher in Textform, per E-Mail. Fällt ein Unterauftragsverarbeiter unvorhersehbar weg (etwa durch Insolvenz, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bei ihm oder einen vollständigen Ausfall seiner Leistung), ersetzen wir ihn sofort durch den unten als Reserve genannten Unterauftragsverarbeiter und informieren dich unverzüglich danach; weitere Ausnahmen von der Frist nennt AVV § 5 Abs. 2. Du kannst der Änderung innerhalb von 30 Tagen nach der Information aus sachlich gerechtfertigten, datenschutzrechtlichen Gründen in Textform widersprechen; nach einem berechtigten Widerspruch kannst du den Hauptvertrag außerordentlich kündigen (AVV § 5 Abs. 2). Eine geänderte Liste ist eine Information und braucht keine neue Zustimmung zum AVV.

Unterauftragsverarbeiter

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